Manager haften grundsätzlich unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen bereits ab leichter Fahrlässigkeit. Wir versichern Leitungs-, Aufsichts- und Beratungsorgane, ltd. Angestellte, geschäftsführende Kommanditisten, ltd. Angestellte, Beauftragte für Compliance, etc. umfassend für Ihre gesetzliche oder richterrechtliche Haftung. Sie brauchen keine zweite Police für den gesetzlichen Pflichtselbstbehalt.
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Highlights in unserer Broschüre
Wir bieten ein spezielles Bedingungswerk für externe Direktoren in Fondsstrukturen. Versichert sind 4 oder mehr Mandate in einer Police.
Wir bieten ein spezielles Bedingungswerk für die persönliche D&O, zahlbar von der versicherten Person.